Angebot und Vorgehen
Das Folgende gilt für die Bewertungen im Rahmen des §109 SGB XII.
Jede Prozessordnung verlangt eine bestimmte Schrittfolge,dies macht auch komplexe Sachverhalte überschaubar. So ist etwa das Bewertungsschema des Sozialrechts Gold wert. Deshalb umgehen das viel Gutachter. Das oberste Wahrheitsprinzip ist der Rechtsbegriff "allgemein anerkannter Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis". Dieser - auf WHO-Niveau - bestätigt in 90% der Fälle die Vergiftung und zwar eindeutig und unzweifelhaft. Nur in sehr selten Fällen ergibt sich kein stimmiges Bild, wenn man die Definitionen und Erkenntnisse der 80er Jahre heranzieht.
Seit dieser Zeit wird aber zurückgerudert: Revision der Erkenntnisfortschritte mit den Mitteln der Propaganda. Diesem wird allerdings von vielen geglaubt. Denn die einfachen Vorstellungen von Toxikologie bis in die 70er Jahre sind leichter verständlich. Wissenschaft wird wieder durch Voruteile ersetzt, gesichertes Wissen gegen Glaube.
Das knackt man nur mit Präzision und Akribie.
Maßstab für "gesicherte Erkenntnis" ist aus juristischer Sicht der Grad der Autorität -> "WHO" ist nicht zu toppen. Die Feststellungen des Standes der Wissenschaft sind festes Land - viel glauben es sei Forschungsbedarf.
Das Folgende A bis O zeigt wie.
AAnerkennung als Vergifteter bekommt man derzeit nur, wenn man sich auf einen langen Prozess einrichtet und alles professionell richtig macht. Das ist Aufgabe für professionelles Teamwork.
Die Foren der SHG' s haben die rechtlichen Fragen stets ignoriert. Sie haben ausschließlich über Wissenschaft diskutiert. Das ist genau das, was die Versicherungen und die Giftproduzenten wollen: Diskussion über das falsche Thema.
Es ist die erste Hürde: den Wechsel in das richtige Thema. Denn Recht bekommen ist etwas anderes als Gerechtigkeit. Nur die emotionslose akribische Arbeit hilft weiter. Das verlangt der Rechtsstaat. |
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BKläger müssen ihre Vorstellungen korrigieren, denn letztlich entscheiden sie. Das machen viele oft überraschend und nicht mehr-korrigierbar falsch - nämlich nach Gefühl.
Sie müssen lernen, was ein Beweis ist, und was nur ein Beitrag zu irgendeinem Diskurs, der rechtlich nicht zählt oder gar kontraproduktiv ist. Das hilft den Versicherungen den "Stand der Wissenschaft" zu überdecken. Lautstark werden die Räder neu erfunden. Dann stürzen sich alle vehement und engagiert in die Wissenschaftsdebatte und reaktivieren den Wissenstand der 70er Jahre und besiegeln so ihre Niederlage. Wer das Thema verfehlt hat schon verloren. |
C
Das ist nämlich der Grundfehler: die entscheidenden Fortschritte in den 80er Jahren wurden verschlafen, auch von den Umweltmedizinern und den SHGs. Die Debatte läuft seit fast 30 Jahren falsch. In den 80ern wurden die "Umwelt"krankheiten definiert und die alten Grenzwerte (etwa MAK) widerlegt und zwar in dem Sinn, dass sie viel zu hoch sind, wenn man dauerhafte Belastungen betrachtet.
Wir wissen seit "damals", dass
- Symptomvielfalt auf Vergiftung hinweist
- Alle Umweltkrankheiten wie MCS, CFS u.a. auf WHO-Ebene anerkannt sind
- Die chronischen Wirkschwellen etwa einen Faktor Tausend niedriger sind, als die akuten, von denen die alten Grenzwerte abgeleitet wurden.
Das wurde nie diskutiert, denn alle wollten an ein Wissenschaftsdefizit glauben, was in Wirklichkeit ein Rechtsdefizit war.
D
Trend ist demgegenüber sogar noch rückläufig. In letzter Zeit mehren sich die Anfragen nach Biomonitoring.
Die Vorstellung, der Beweis einer Vergiftung könne nur so geführt werden, dass man die vermuteten Gifte im Körper nachweist (die den Körper längst verlassen haben, verstoffwechselt sind oder gespeichert), weist zurück in die fünfziger Jahre und davor. Der Nachweis wurde immer epidemiologisch geführt.
Der Nachweis kann gar nicht am Einzelnen geführt werden. Dafür benötigt man das Muster der Symtome (Diagnosekriterien) und deren Verlauf - zusammen nennt man das die Klinik. Diese wird mit der Wirkcharakteristik der Exposition(en) verglichen. Maßstab ist das Produkt aus Konzentration und Dauer.
E
Meine Texte sind keine Tipps zum Selbermachen. Damit kann kein Kläger Geld sparen. Im Gegenteil: Selberwurschteln ist teuer. Nichtberaten ist schlecht beraten. Je früher der Kläger sich schlau macht, kann er teure Dummheiten vermeiden. Ja, Eigenarbeit hilft und kann auch Geld sparen, aber nur unter Anleitung und Kontrolle, denn nur durch Prozesserfahrung erwirbt man Urteilskraft. Die kann der Kläger nicht haben. Wer einfach nur recht haben will, wird seine Chancen nicht nutzen können, gibt an der falschen Stelle zu viel Geld aus und stiehlt mir die Zeit.
F
Der Rechtsstaat bietet alle Möglichkeiten. Aber er ist kein Automat. Nur eine Regel, die dann und nur dann für Gerechtigkeit sorgt oder zumindest einen Ausgleich in den Machtverhältnissen schaffen kann, wenn beide Seiten ihre Vorstellungen deutlich einbringen.
Unrecht entsteht, wenn eine Seite die Rechtsfragen kampflos der Gegenseite überlässt. Das ist in den Fragen persönlicher Vergiftetheit geschehen. Umweltaktivisten haben keine der Rechtsfragen erörtert. Bei der rechtlichen Auseinandersetzung stehen Information gegen Desinformation. Das ist die Crux.
O
A und O für solches "Zurechtrücken" ist professionelles Teamwork. Hier ist viel aufzuarbeiten und aufzuholen, denn es wurde viel Terrain verloren. Gerechtigkeit muss immer neu hergestellt werden. Der Rechtsstaat bietet den Rahmen, aber keine Vorgaben für "Opfer" und "Täter". Das ist Frage der Auseinandersetzung. Selbstverständlichkeiten existieren da nicht. Teamwork-Modelle gibt es seit den Antiatomkraft- und Antimüllverbrennung-Aktivitäten. Im Team muss die juristische, medizinische und toxikologische Seite abgedeckt sein.
Rechtliches Wahrheitskriterium ist der "allgemein anerkannte Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis". Das ist ein Rechtsbegriff. Ein Verstoß dagegen ist ein Rechtsfehler. Gerichte entscheiden nicht über Wissenschaft, sondern über Recht. Desinformation ist deshalb ein Rechtsverstoß. Ignorieren der Diagnosekriterien der Umweltkrankheiten, falsche Grenzwerte - akut statt chronische Wirkschwelle - ins Feld führen oder sich überhaupt auf den Wissensstand der 70er Jahre zurückzuziehen sind solche.
Der Erkenntnisstand seit Mitte der 80er genügt {vgl. C} für die Anerkennung in über 90% der Fälle. Das ist der Erfolg der Desinformation.
Meine Preise:
Erste Klärung der Beratungsgrundlagen: 500 €
Wissenschaftlich Sachverhaltsaufklärung: 300 € (Gerüst der wichtigsten Fakten angesichts des Standes der Wissenschaft) + 200 € für eine erste Skizze für die Prozesstrategie = insgesamt 500 € (fixiert in einer Aktennotiz (AN)).
Über Rechtbekommen oder nicht entscheidet der Akteninhalt.
- Aktendurchsicht und Aktenkontrolle ist immer der erste Schritt.
- Auflisten der notwendigen Ergänzungen der zweite.
- Gutachten erstellen ist erst der dritte Schritt
Es kommt darauf an, ob die Akte enthält, was nach rechtlichen Anforderungen notwendig und nach naturwissenschaftlichen Kriterien auch erfüllbar ist. Ggf. muss der Stand der Wissenschaft vorgetragen werden.
Die Akte ist zu ordnen nach:
Die drei Schritte der Beweisführung im Sozialrecht:
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Nachweis der Exposition
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Nachweis des Schadenseintritts
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Kausalität gemäß einfacher Wahrscheinlichkeit - Vermischen der Themen ist oft Grund der Klageabweisung
Rechtliches Kriterium für die naturwissenschaftliche Beweisführung ist der anerkannte Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis, nicht der Stand des wissenschaftlichen Diskurses, - diese Verwechslung ist der häufigste Grund für die Klageabweisung.
Wichtig: Der Stand der Wissenschaft reicht in der Mehrzahl der Fälle aus - vertiefte Diskussion des wissenschaftlichen Diskurses sind i. d. R. entbehrlich - nur weis das keiner.
Kostenplan:
Aktenerstdurchsicht (s. o.): 500 €
Detaillierter Plan (Kriterien nach Stand der Wissenschaft) für juristischen Schriftsatz und/oder medizinisches Gutachten - in der Regel jeweils 1/2 Tagessatz
Gutachten der Exposition 1 - 2 Tagessätze gemäß Erkenntnisse aus dem Akteninhalt
Gutachten zur Kausalität 1 - 2 Tagessätze gemäß Erkenntnisse aus der Akte
Kalkulationsbasis: 95 €/h, 720 €/d
Die Addition zu einem Gesamtpreis kann ohne Aktendurchsicht nicht erfolgen.