Gutachten und Prozessstrategien seit 1983
Zeitzeuge
Ich bin Zeitzeuge einer Zeit großer Innovation in der Erkenntnis der Umweltintoxikation und der daraus entstehenden chronischen Krankheiten. Wir wissen seither, was eine chronische Vergiftung ist, wie sie sich klinisch äußert und seit Ende der 90er Jahre auch die Pathomechanismen. Nur die Öffentlichkeit weiß es nicht.
Zuerst gab es einen Innovationsschub bei der chemischen Analytik. So konnte man die Stoffe in der Umwelt scannen und hat erkannt, dass sie zu Krankheiten und Artensterben führen. Besoders manche Chlororganika wurden in ihrer chronischen Toxizität unterschätzt weil sie persitent und akkumulativ sind und mussten verboten werden - erst DDT und HCB, dann PCP, PCB und dioxinbildende Substanzen.
Ich war auch Zeitzeuge, als mit allen Mitteln der Erkenntnisstand (juristisch: der allgemein anerkannte Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis) wieder abgebaut wurde. Es wurde der Erkenntnisstand quo ante wiederhergestellt. Diee Akut-Wirkschwellen wurden zu lebenslang verträglichen Konzentrationen festgeschrieben und so der Krankenstand stetig gesteigert. Ziel war es den toxischen Invaliden ihr Versicherungsrecht zu nehmen. Das ist ausgezeichnet gelungen.
Schwerpunkte der Gutachtertätigkeit
als Toxikologe in Verwaltungsrecht (Außenluftbelastung, Vergiftung der Nahrungskette), Sozialrecht (Anerkennungverfahren bei Berufkrankheiten (BK'n mit den Nummern 11xx, 13xx, 430x) und Zivilrecht (Entschädigung, Familienrecht, Wettbewerbsrecht) - Hauptgegenstand ist immer die Risikobetrachtung im Sinne dessen, was die Juristen als Gefahrenabwehr definieren.
Teamwork als condition sine qua non
In allen Verfahren mit Umweltbezug ist Teamwork das A und O. Nur so wurde eine Plutoniumfabrik in Wackersdorf verhindert und der flächendeckende Ausbau der Müllverbrennung gestoppt. Letzteres mit meiner intensiven Unterstützung in Sachen Risikoberechnung. Es müssen Kläger, Rechtsvertreter und Sachbeistände intensiv zusammenarbeiten. Das ist die condition sine qua non.
Rechtsbegriffe - die Wahrheitsfindung (Faktencheck):
Die Wahrheitsverpflichtung für den Gutachter lautet: Beachtung des "allgemein anerkannten Standes der wissenschaftlichen Erkenntnis" (der entscheidende Rechtsbegriff). Das ist der Prüfstein für alle Gutachten. Leider wird er von vielen Klägern, deren Anwälten und den Umweltmediziniern nicht genutzt.
Gesichrete Erkenntniss über chronische Vergiftungen stammen im Kern aus den 80er Jahren und wurde von den Umweltaktivisten verschlafen, so hatten es andere leicht, ihn zu leugnen.
Forschungsbedarf existiert nicht außer bei der Therapie. Seit Ende der 90er Jahren kennen wir die grundlegenden biochemisch-pysiologischen Pathomechanismen und leitende Laborparameter.
Alle Fälle, die ich bisher aus der Sicht der Akte "gesehen" habe, konnten präzise nach den Diagnosekriterien der WHO diagnostiziert werden und Ursachen zugeordnet werden. Die alten Grenzwerte der Akuttoxikologie müssen dabei nicht überschritten sein - diese Toxikologie ist obsolet. Denn er mißachtet den Zeitfaktor: Dosis ist Produkt aus Konzenration mal Zeit. Bei chronische Vergiftungen ist der Zeitraum entscheidend. Umweltkrankheiten entwickeln sich entsprechend langsam, wie die Epidemiologie der Berufskrankheiten beweißt.
Chronische Vergiftungen sind von der WHO sorgfältig definiert, werden aber bis heute weitgehend ignoriert und zwar in 90% der Gutachten. Es fehlen notorisch die Diagnosekriterien der WHO (Objektivität), der Zeitfaktor und die Kombinationswirkungen. Grenzwerte können bei Gemischen gar nicht herangezogen werden - das ist dann nicht Arte legis.
Auftragsannahme
Die Auftraggeber müssen bereit sein diese Toxikologie zu verstehen: Muster statt Einzelsymptome, chronische statt akute Wirkschwelle und Summenparameter der Exposition statt Einzelstoffbewertung. Dies muss ins Teamwork einfließen, um falsche Entscheidungen vorzubeugen. Der Stand der Wissenschaft muss juristisch umgesetzt werden, etwa wenn Beweise gefordert werden, die epidemiologisch existieren und am Einzelfall nicht erbracht werden können. Letzteres beginnt damit, dass Hinweis und Beweis verwechselt werden.
Dies ist die Situation: der Stand der Wissenschaft wird nicht genutzt und die Urteile fallen nach dem Wissenstand der 70er Jahre. Dies bewirkt einen Anstieg der chronischen Krankheiten und seit Mitte der 90er Jahre ein sinken der Intelligenz, dem IQ. Das ist die unmittelbare Wirkung falsche Berwertung und diese offenbart sich in vielen Gedanlkenschritten und/oder deren Unterlassung. D. h. unser gesetzlicher Gesundheitsschutz funktioniert derzeit nicht bzw. nur bei den eher seltenen groben Fällen.
Weitere Details zur Prozesführung finden sich unter "Recht bekommen", oder direkt: Angebot und Vorgehen.